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Rechtsfragen

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Wenn Sie sich getrennt haben und Fragen dazu haben,  welche finanziellen Leistungen Sie bekommen können, hier einige Stichwörter:

Als allgemeine, erste Infostelle ist zu allererst immer das örtliche
   Rathaus zu nennen.

Geldfragen
Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) – häufig auch Job–Center genannt, bearbeiten bzw. dort beantragen:

Arbeitslosengeld I (ALG I)
Arbeitslosengeld II (ALGII – auch Harzt IV genannt)

Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 374 Euro monatlich, wenn im Haushalt ein Partner lebt 323 Euro monatlich (Stand 1/2012)

Düsseldorfer Tabelle »
Mehrbedarf als Alleinerziehende »

Jugendamt
Häufig  auch zuständig für bestimmte Leistungen - Sozial und Jugendamt, z. B. im Landratsamt, Bezirksamt.

Unterhalt (für Mutter und Kinder)
ggf. Unterhaltsvorschuss
Kostenübernahme bzw. Zuschuss für Tagesmütter bei Berufstätigkeit der
   Mutter
Wohngeld (Amt für Wohnungswesen)
Sozialhilfe (bekommt nur noch wer "nicht erwerbsfähig" ist)

Wohlfahrtsverbände
Wie z. B. Caritas–Verband, Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt. Haben oft einen "Sozialen Dienst".

Sie können sich mit Ihren Anliegen an all diese Stellen wenden: sie helfen beim Ausfüllen von Formularen, wissen, welche Leistungen es gibt und wo Sie was beantragen müssen. Nehmen Sie diese Hilfe in Anspruch!

Beratungsangebote, Ehe- und Familienberatung, Erziehungsberatung,
   Gruppen z. B. für Trennungs- und Scheidungskinder, Gesprächskreise für
   z. B. Frauen in Trennung und Scheidungssituationen.

Kontakte
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.
   Tel. 030/6959786  ·  www.vamv.de
Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband e. V.
   Tel. 0201/82774-70  ·  www.vamv.de